Rechtliche Hinweise und Verkaufsbedingungen

Allgemeine B2B-Verkaufsbedingungen — Funidelia Pro
Funiglobal Development, S.L.
Allgemeine B2B-Verkaufsbedingungen
Funidelia Pro NIF: B22370902 Calle Poetisa María Zambrano, 31, Edificio WTCZ – Torre Este, Pl. 16, 50018 Zaragoza Handelsregister Zaragoza, Band 4257, Blatt 24, Seite Z-63129
Datum des Inkrafttretens: 23. Juni 2026
Klausel 13 — Schutz personenbezogener Daten (DSGVO/LOPDGDD): dieser Abschnitt wird gesondert auf der Seite der Datenschutzerklärung veröffentlicht.
DEF Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke der vorliegenden Allgemeinen B2B-Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen") haben die nachstehend aufgeführten Begriffe die jeweils angegebene Bedeutung:

„Käufer"
bezeichnet die juristische Person oder den Einzelunternehmer, der im Rahmen seiner gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit eine Bestellung aufgibt oder einen Liefervertrag mit dem Anbieter über Funidelia Pro abschließt, unter ausdrücklichem Ausschluss von Endverbrauchern im Sinne des Artikels 3 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 (TRLGDCU).
„Bedingungen"
bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen B2B-Verkaufsbedingungen, einschließlich des Anhangs I, in der zum Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer geltenden Fassung.
„Auftragsbestätigung"
bezeichnet die schriftliche oder elektronische Mitteilung, mit der der Anbieter die vom Käufer übermittelte Bestellung annimmt und damit den jeweiligen Kaufvertrag begründet.
„Online-Qualitätskriterien"
bezeichnet die objektiven Standards in Bezug auf Produktpräsentation, Nutzererlebnis, Rückgabepolitik, Kundenbetreuung, Informationssicherheit und Nutzung des Markenauftritts des Anbieters, die im Anhang I der vorliegenden Bedingungen näher dargelegt sind.
„Marketplace"
bezeichnet jede von Dritten betriebene Online-Vermittlungsplattform, auf der mehrere Verkäufer Produkte an Käufer anbieten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Amazon, eBay, AliExpress, Temu, CDiscount, Allegro, CDON, Miravia oder vergleichbare Plattformen.
„IP"
bezeichnet Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums, einschließlich Marken, Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handelsnamen und sonstiger entsprechender Rechte, die nach spanischem, unionsrechtlichem und internationalem Recht anerkannt sind.
„Anbieter"
bezeichnet Funiglobal Development, S.L., N.I.F. B22370902, Inhaberin der Marke Funidelia und der professionellen Plattform Funidelia Pro.
„Gebiet"
bezeichnet das im Registrierungsformular angegebene Tätigkeitsgebiet des Käufers sowie gegebenenfalls die zusätzlichen Gebiete, die der Anbieter schriftlich genehmigt.
„Aktiver Verkauf"
bezeichnet für die Zwecke der Klauseln 9.5 und 9.6 sowie im Sinne des Artikels 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2022/720 jede kommerzielle Ansprache, die sich gezielt an Kunden in bestimmten Gebieten oder Kundengruppen richtet, einschließlich geografisch ausgerichteter Online-Werbung, Suchmaschinenkampagnen mit territorialer Ausrichtung, der Nutzung von Top-Level-Domains eines anderen Gebiets und der Verwendung von Sprachen, die im Land des Käufers nicht gebräuchlich sind.
1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen regeln alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen, Verkäufe und Lieferungen von Produkten, die der Anbieter an Käufer vornimmt, die als Unternehmer oder Gewerbetreibende handeln, unter Ausschluss von Endverbrauchern.

Die Annahme der vorliegenden Bedingungen über die in Funidelia Pro bereitgestellten Mechanismen ist konstitutiv für die Geschäftsbeziehung und bindet die Parteien ab diesem Zeitpunkt.

Vorrang

Die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Käufers, sofern keine ausdrückliche und schriftliche Einzelvereinbarung vorliegt, die von einem bevollmächtigten Vertreter des Anbieters unterzeichnet wurde.

Rangfolge

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Bedingungen und besonderen Vereinbarungen haben Letztere insoweit Vorrang, als sie ausdrücklich abweichen, wobei die vorliegenden Bedingungen ergänzend zur Anwendung kommen.

2 Zustandekommen des Vertrags und Annahme der Bedingungen

Der Zugang zu Funidelia Pro setzt das Ausfüllen des Registrierungsformulars und die Annahme der vorliegenden Bedingungen voraus. Der Antragsteller erklärt, dass er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt, dass er voll geschäftsfähig ist und dass die natürliche Person, die die Annahme vornimmt, über ausreichende Vertretungsmacht verfügt.

Die Annahme erfolgt durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder einen gültigen Click-Wrap-Mechanismus gemäß dem Gesetz 34/2002 (LSSI) und der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS) und ist Voraussetzung für jeden Kauf.

Der Kaufvertrag kommt mit der Erteilung der Auftragsbestätigung oder, in deren Ermangelung, mit dem Versand der Produkte zustande. Der Anbieter kann Konten aus sachlichen Gründen ablehnen, bestehende Konten widerrufen oder Bestellungen zurückweisen (unzureichende Unterlagen, Kreditrisiko, frühere Vertragsverletzung oder Überschreitung der zugewiesenen Kreditlimits), ohne dass dem Käufer hieraus ein Anspruch auf Entschädigung erwächst.

Der Käufer gewährleistet die Wahrhaftigkeit, Richtigkeit und Aktualität der im Registrierungsformular angegebenen Daten und verpflichtet sich, dem Anbieter jede wesentliche Änderung innerhalb von höchstens fünf (5) Werktagen ab deren Eintritt mitzuteilen.

3 Produkte, Verfügbarkeit und Einhaltung von Vorschriften

Die in Funidelia Pro veröffentlichten Beschreibungen, Bilder und Spezifikationen haben informativen Charakter und können ohne Vorankündigung geändert werden; verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen der Auftragsbestätigung. Die Verfügbarkeit ist von den vorhandenen Lagerbeständen und der Saisonabhängigkeit der Branche abhängig. Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung zur kontinuierlichen Belieferung oder zur Aufrechterhaltung des Sortiments. Der Anbieter kann Produkte ohne Haftung in Bezug auf nicht bestätigte Bestellungen aus dem Sortiment nehmen oder ersetzen. Bestimmte Produkte können aufgrund einer Entscheidung der Lizenzgeber nicht mehr verfügbar sein, ohne dass dies einen Entschädigungsanspruch begründet.

Bestimmte Produkte enthalten Rechte des geistigen Eigentums dritter Lizenzgeber und können Kanal-, Gebiets- oder Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Der Erwerb verleiht keinerlei Unterlizenz, die über die für den rechtmäßigen Weiterverkauf in den genehmigten Kanälen und Gebieten erforderliche Nutzung hinausgeht. Der Käufer darf diese Produkte nicht an Dritte vertreiben, die beabsichtigen, sie zu Werbe- oder Verkaufsförderungszwecken, als Preise, Geschenke, im Rahmen von Kopplungsgeschäften (Bundling) oder zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf an den Endverbraucher zu verwenden.

Der Anbieter teilt dem Käufer die spezifischen Kanal-, Gebiets- oder Nutzungsbeschränkungen mit, die für lizenzierte Produkte gelten. Die Nichteinhaltung kann die in Klausel 17 vorgesehenen Folgen sowie die Verpflichtung nach sich ziehen, den Anbieter für Schäden, Sanktionen oder Ansprüche von Lizenzgebern zu entschädigen.

Einhaltung von Vorschriften

Der Käufer vertreibt die Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, hält die belegenden Unterlagen für den Anbieter bereit und wirkt bei Produktrückrufen, Sicherheitswarnungen oder Inspektionen mit, ohne Warnhinweise, die CE-Kennzeichnung oder die Etikettierung zu verändern.

Der Käufer stellt den Anbieter und dessen Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei und schadlos, die sich aus der Nichteinhaltung seiner regulatorischen Pflichten als Vertriebshändler durch den Käufer ergeben.

4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsweise

4.1 Preise

Die in Funidelia Pro angebotenen Großhandelspreise sind Nettopreise und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige anwendbare Steuern. Der Anbieter wendet je nach Kundenprofil (Weiterverkauf oder Eigenverbrauch) unterschiedliche Tarife an und kann für Kunden mit hohem Volumen besondere Konditionen festlegen. Der Anbieter kann seine Tarife einseitig ändern; die aktualisierte Fassung ist ausschließlich für Bestellungen verbindlich, die nach ihrer Veröffentlichung getätigt werden.

4.2 Rechnungsstellung

Der Anbieter stellt Rechnungen gemäß den geltenden spanischen Steuervorschriften aus. Der Käufer stellt die für die korrekte Rechnungsstellung erforderlichen Steuerdaten bereit und teilt jede Änderung dieser Daten unverzüglich mit. Die Rechnung gilt als angenommen, wenn der Käufer dem Anbieter nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab ihrem Erhalt einen dokumentierten Einwand übermittelt.

4.3 Versandkosten und Mindestbestellwert

Die Versandkosten sind für Bestellungen kostenlos, die einen Nettowarenwert von zweihundert Euro (200 €) übersteigen. Für Bestellungen mit geringerem Betrag wird eine Versandkostenpauschale von zwölf Euro (12 €) erhoben.

4.4 Zahlungsweise

Als allgemeine Regel erfolgt die Zahlung per Kredit-/Debitkarte, PayPal oder Banküberweisung vor dem Versand der Bestellung.

Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen und schriftlich ein Handelskreditregime mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung gewähren, das für Käufer mit einer Vereinbarung über bevorzugten Vertrieb auf bis zu sechzig (60) Tage verlängert werden kann, gemäß dem Gesetz 3/2004. Die Gewährung kann von Sicherheiten abhängig gemacht werden und ist jederzeit widerruflich. Eine Aufrechnung von Zahlungen ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

4.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug fallen automatisch Verzugszinsen zum Satz des Artikels 7 des Gesetzes 3/2004 an, unbeschadet des Ersatzes der Beitreibungskosten gemäß Artikel 8 des genannten Gesetzes. Der Anbieter kann die Lieferungen aussetzen und ausstehende Bestellungen bei unbezahlten Rechnungen nach vorheriger Mitteilung stornieren.

5 Lieferfristen und Lieferbedingungen

Die Bearbeitungs- und Versandfristen betragen in der Regel 24 bis 48 Arbeitsstunden ab der Auftragsbestätigung und der Verfügbarkeit der Zahlung und haben Richtwertcharakter. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Transportschwierigkeiten oder saisonaler Spitzen. Eine bloße Verzögerung berechtigt den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Geltendmachung von Folgeschäden.

5.1 Incoterm — innereuropäische Lieferungen (DDP)

Für Lieferungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen die Lieferungen, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gemäß der Regel DDP (Delivered Duty Paid) Incoterms® 2020 an dem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht im Zeitpunkt der Bereitstellung am Bestimmungsort auf den Käufer über. Der Käufer hat bei sichtbaren Schäden oder Fehlmengen im Zeitpunkt der Lieferung gegenüber dem Frachtführer Vorbehalte zu erklären.

5.2 Teillieferungen

Der Anbieter kann Teillieferungen vornehmen, wenn die Verfügbarkeit der Lagerbestände dies rechtfertigt, wobei jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt wird. Der Käufer kann eine Teillieferung nicht allein aus diesem Grund zurückweisen, unbeschadet seines Rechts, die vollständige Erfüllung der Bestellung hinsichtlich des nicht gelieferten Teils zu verlangen.

5.3 Lieferungen außerhalb des EWR

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen außerhalb des EWR gemäß der Regel FCA (Free Carrier) Incoterms® 2020 ab dem Ursprungslager, wobei die Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den ersten Frachtführer auf den Käufer übergeht. Der Anbieter ist für die zollrechtliche Ausfuhrabfertigung am Ursprungsort verantwortlich, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Formalitäten sowie der anwendbaren Ausfuhrzölle und -abgaben. Der Käufer ist verantwortlich für den Haupttransport ab dem Lieferort, die zollrechtliche Einfuhrabfertigung am Bestimmungsort und alle Einfuhrzölle, -abgaben und -steuern. Jede Partei stellt der anderen auf Anforderung die für die jeweils zu erledigenden Zollformalitäten erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit. Verzögerungen oder Mehrkosten, die sich aus der mangelnden Mitwirkung des Käufers ergeben, gehen ausschließlich zu seinen Lasten.

6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Produkten verbleibt beim Anbieter bis zur vollständigen Zahlung des Preises, einschließlich Zinsen und Beitreibungskosten. Der Käufer verwahrt die Produkte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, hält sie als Eigentum des Anbieters erkennbar und unterlässt es, sie ohne vorherige Zustimmung zu verpfänden oder zu belasten.

Der Käufer kann die Produkte weiterverkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wobei der vereinnahmte Kaufpreis zur Erfüllung der gegenüber dem Anbieter ausstehenden Schuld zu verwenden ist; diese Forderung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung als zu diesem Zweck gebunden. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Anbieter nach vorheriger Mitteilung die Räumlichkeiten betreten, um die Produkte zurückzuholen, wobei die Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

7 Rückgaben, Reklamationen und Gewährleistungen

7.1 Offensichtliche Mängel

Jede Beanstandung in Bezug auf sichtbare Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Fehler ist innerhalb von höchstens drei (3) Kalendertagen ab Erhalt schriftlich und mit belegenden Unterlagen anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass die Produkte ordnungsgemäß empfangen wurden.

7.2 Versteckte Mängel

Versteckte Mängel sind innerhalb von höchstens dreißig (30) Kalendertagen ab Kenntnisnahme mit belegenden Unterlagen anzuzeigen, unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Fristen der Artikel 1484 ff. des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

7.3 Rückgabeverfahren

Rückgaben ohne vorherige Genehmigung des Anbieters mittels einer Warenrücksendenummer (RMA) werden nicht akzeptiert. Die Produkte sind in ihrer Originalverpackung, in einwandfreiem Zustand, mit Zubehör und Unterlagen sowie mit sichtbarer RMA-Nummer zurückzusenden. Die Versandkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, es liegt ein dem Anbieter zuzurechnender Fehler vor. Nicht genehmigte Rückgaben oder solche, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht akzeptiert. Für Partner mit Vereinbarungen über bevorzugten Vertrieb kann der Anbieter ein Ausgleichssystem mittels eines festen Prozentsatzes für Fabrikationsfehler einrichten, das von einzelnen Rückgaben befreit.

7.4 Rechtsbehelfe

Bei nachgewiesener Vertragswidrigkeit wird der Anbieter nach seiner Wahl: (i) das Produkt ersetzen; oder (ii) dessen Betrag mittels Gutschrift erstatten. Das Recht, den Vertrag einseitig aufzulösen oder zusätzliche Schäden geltend zu machen, ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Lagerung oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

7.5 Beschränkung der Gewährleistungen im B2B-Bereich

Die in der B2B-Beziehung anwendbaren Gewährleistungen sind beschränkt auf: (i) die vom Anbieter in den vorliegenden Bedingungen oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich gewährten Handelsgarantien; und (ii) die Handelsgarantien des Herstellers, die der Käufer in seiner Eigenschaft als Branchenunternehmer zu kennen erklärt. Implizite Gewährleistungen und Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind in dem Umfang ausgeschlossen, den das spanische Handelsrecht für Beziehungen zwischen Unternehmern zulässt. In jedem Fall bleibt die gesetzliche Regelung versteckter Mängel gemäß den Artikeln 1484 ff. des Código Civil und 342 ff. des spanischen Handelsgesetzbuchs (Código de Comercio) sowie die Haftung des Anbieters für Vorsatz bestehen. Die Gewährleistungen decken weder Fälle höherer Gewalt noch Mängel ab, die auf vom Käufer oder von Dritten ohne vorherige Genehmigung des Anbieters vorgenommene Änderungen oder Reparaturen zurückzuführen sind.

7.6 Mitwirkung bei Rückrufen

Der Käufer wirkt aktiv mit dem Anbieter bei jedem Produktrückruf oder jeder Sicherheitswarnung mit und übernimmt dabei folgende Pflichten:

  1. Einstellung des Vertriebs innerhalb von 24 Stunden ab der Mitteilung.
  2. Übermittlung einer Bestandsaufnahme des betroffenen Lagerbestands innerhalb von 48 Stunden.
  3. Unverzügliche Benachrichtigung seiner Vertriebskette.
  4. Verwahrung und Rückgabe des Bestands gemäß den Anweisungen des Anbieters.
  5. Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und mit dem Schnellwarnsystem Safety Gate (Verordnung (EU) 2023/988).

Die dem Anbieter zuzurechnenden Kosten des Rückrufs trägt dieser. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, ausgenommen der dem Anbieter zuzurechnende Anteil. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten gilt als wesentliche Vertragsverletzung (Klausel 17).

8 Haftung, Haftungsbeschränkung und Freistellung

8.1 Allgemeine betragsmäßige Begrenzung

Ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung des Anbieters auf den dem Käufer für die beanstandeten Produkte in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis in Rechnung gestellten Nettobetrag beschränkt. Soweit der Anspruch nicht auf konkret identifizierbare Produkte bezogen werden kann, beträgt die Grenze den dem Käufer im Kalenderquartal vor dem schadensauslösenden Ereignis insgesamt in Rechnung gestellten Nettobetrag. Diese Begrenzung ist nicht kumulierbar: Treffen mehrere Ansprüche zusammen, die sich auf dieselben Sachverhalte oder Produkte beziehen, gilt eine einzige aggregierte Höchstgrenze. In keinem Fall haftet der Anbieter für Ansprüche, die sich aus Vertragsverletzungen des Käufers in Bezug auf Kanal-, Gebiets- oder IP-Beschränkungen ergeben.

8.2 Ausschluss von Schadenskategorien

In keinem Fall haftet der Anbieter, unabhängig von der geltend gemachten Rechtsgrundlage (vertraglich, außervertraglich, Gefährdungshaftung oder jede andere), für:

  1. Indirekte Schäden, Folgeschäden, Nebenschäden oder Sonderschäden jeglicher Art.
  2. Entgangenen Gewinn, Einnahmeausfälle, entgangene Geschäftschancen oder Verlust von Verträgen.
  3. Vermögensschäden, die nicht unmittelbar durch die beanstandeten Produkte verursacht wurden.
  4. Verlust, Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit von Daten.
  5. Kosten der Ersatzbeschaffung oder des Erwerbs von Ersatzprodukten.
  6. Rufschädigung oder Verlust von Geschäftswert (Goodwill).
  7. Verwaltungssanktionen, Vertragsstrafen oder Bußgelder, die dem Käufer von Dritten, Lizenzgebern oder Aufsichtsbehörden auferlegt werden.
  8. Ansprüche von Endverbrauchern des Käufers, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Käufers selbst in der Vertriebskette ergeben.

Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, soweit dies nach spanischem Recht zulässig ist.

8.3 Schadensminderungspflicht und Ausschlussfrist

Der Käufer mindert seine Schäden aktiv. Unbeschadet der Fristen der Klausel 7 verfallen die übrigen Haftungsansprüche zwölf (12) Monate nach der Lieferung des Produkts oder nachdem der Käufer vom schadensbegründenden Ereignis Kenntnis erlangen konnte, je nachdem, was früher eintritt. Diese Frist hat den Charakter einer Ausschlussfrist und keiner Verjährungsfrist und kann daher nicht unterbrochen oder gehemmt werden. Nach Ablauf dieser Frist ohne nachweisbare Anzeige erlischt das Recht von Rechts wegen.

8.4 Freistellung des Anbieters

Der Käufer verteidigt, entschädigt und stellt den Anbieter, seine Führungskräfte, Mitarbeiter und dritte Lizenzgeber (die „Freigestellten Parteien") von allen Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Aufwendungen — einschließlich Anwaltshonoraren — frei, die sich ergeben aus:

  1. Der Verletzung der vorliegenden Bedingungen oder der geltenden Vorschriften durch den Käufer.
  2. Der unbefugten Nutzung von Kennzeichen des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
  3. Dem Vertrieb über nicht genehmigte Kanäle, Plattformen oder Gebiete.
  4. Der Verwendung lizenzierter Produkte zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf an den Endverbraucher.
  5. Dem Verkauf an Dritte, die beabsichtigen, außerhalb des Gebiets oder der genehmigten Kanäle weiterzuverkaufen.
  6. Mängeln, die auf die Lagerung oder Handhabung durch den Käufer zurückzuführen sind.
  7. Ansprüchen von Lizenzgebern, die sich aus Handlungen des Käufers ergeben.
  8. Der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Käufer.
  9. Ansprüchen von Endverbrauchern, die dem Käufer zuzurechnen sind.

Diese Freistellungspflicht besteht unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Käufers, überdauert die Beendigung der Bedingungen um einen Zeitraum von fünf (5) Jahren, und der Käufer darf ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters keinen Vergleich schließen.

8.5 Haftungsausschluss

Der Anbieter ist von der Haftung befreit, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf: (i) höhere Gewalt gemäß Klausel 14; (ii) Entscheidungen von Lizenzgebern, die die Verfügbarkeit oder die Konditionen des Produkts betreffen; (iii) eine Vertragsverletzung des Käufers; (iv) unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Lagerung oder unbefugte Änderung; (v) unrichtige Informationen des Käufers; (vi) Transportschäden nach dem Gefahrübergang; oder (vii) IP-Verletzungen, die auf den Käufer zurückzuführen sind. Ein Mitverschulden des Käufers mindert die Haftung des Anbieters anteilig.

8.6 Reklamationsverfahren

Der Anbieter teilt dem Käufer innerhalb von zehn (10) Werktagen die Art des von der Freistellung gedeckten Anspruchs mit. Der Käufer übernimmt auf Verlangen des Anbieters die Verteidigung mit für den Anbieter akzeptablen Anwälten. Der Anbieter kann sich mit eigenen Rechtsanwälten beteiligen. Der Käufer darf ohne vorherige Zustimmung des Anbieters keinen Vergleich schließen. Hat der Anbieter einen von der Freistellung gedeckten Betrag beglichen, kann er beim Käufer Regress für den vollen gezahlten Betrag, einschließlich der Verteidigungskosten, nehmen, wobei der Nachweis der tatsächlich erfolgten Zahlung ausreicht.

8.7 Abstimmung mit den Pflichten gegenüber Lizenzgebern

Der Käufer erkennt an, dass bestimmte Produkte IP-Rechte dritter Lizenzgeber enthalten, die dem Anbieter Freistellungs- und Qualitätspflichten sowie Kanalbeschränkungen auferlegen. Die Freistellung durch den Käufer deckt die Ansprüche der Lizenzgeber vollständig ab. Der Käufer ermächtigt den Anbieter, seinen Lizenzgebern Informationen über Verkäufe lizenzierter Produkte bereitzustellen, soweit die Lizenzverträge dies verlangen. Im Falle einer direkten Klage eines Lizenzgebers wirkt der Käufer mit dem Anbieter zusammen und schließt ohne dessen Zustimmung keinen Vergleich.

9 Selektives Vertriebssystem, Kanäle und Beschränkungen

9.1 Qualitativer selektiver Vertrieb

Die Produkte werden über ein selektives Vertriebssystem vertrieben, das auf objektiven, verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden qualitativen Kriterien des Anhangs I beruht. Der Zugang zum Netz ist von der kontinuierlichen Einhaltung dieser Standards abhängig, deren Einhaltung der Anbieter einheitlich und nicht diskriminierend gegenüber allen Vertriebshändlern des Netzes überprüft.

9.2 Genehmigte Kanäle

Der Käufer ist berechtigt, ausschließlich über folgende Kanäle zu vertreiben: (a) eigenes physisches Ladengeschäft im Gebiet; und (b) eigene Website, nach vorheriger Mitteilung der URL an den Anbieter, die die Online-Qualitätskriterien des Anhangs I erfüllen muss.

9.3 Vertrieb über Marketplaces

Der Vertrieb über Amazon und andere Marketplaces ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt. Diese Beschränkung stellt ein selektives qualitatives Kriterium dar, das dem Schutz des Markenauftritts und der Qualität des Kauferlebnisses dient und einheitlich und nicht diskriminierend angewandt wird, gemäß der Verordnung (EU) 2022/720 und den Leitlinien der Europäischen Kommission. Auf Antrag kann der Anbieter Marketplaces genehmigen, die die Online-Qualitätskriterien des Anhangs I erfüllen. Es gibt keine abschließende Liste zugelassener Marketplaces: Der Anbieter prüft auf Antrag des Käufers und im Einzelfall die Genehmigung jedes Marketplace, der die Einhaltung dieser Kriterien und der im Anhang I vorgesehenen Bedingungen für Plattformen und eMarketplaces nachweist. Verkäufe auf Marketplaces werden in Rechtsordnungen, in denen der Lizenzgeber dies untersagt, nicht genehmigt, und die Genehmigungen werden eingeschränkt oder widerrufen, wenn die Beschränkungen des Lizenzgebers dies vorschreiben.

9.4 Schrittweise Freischaltung und Widerruflichkeit

Ungeachtet der Bestimmungen der Klausel 9.3 kann der Anbieter durch schriftliches Addendum die Nutzung bestimmter Marketplaces genehmigen, die die Einhaltung der Online-Qualitätskriterien des Anhangs I nachweisen. Die Verweigerung der Genehmigung wird auf objektive, einheitliche und nicht diskriminierende Kriterien gestützt. Die Genehmigung ist widerruflich, wenn der Marketplace oder der Käufer die geforderten Kriterien nicht mehr erfüllen, nach angemessener Vorankündigung, sowie wenn dies durch von den Lizenzgebern des Anbieters auferlegte Beschränkungen nach Rechtsordnung oder geistigem Eigentum erforderlich ist, mit sofortiger Wirkung, falls dies vom Lizenzgeber oder durch zwingendes Recht verlangt wird. Die einzelnen Marketplace-Genehmigungen halten diese Bedingungen und ihre Unterwerfung unter die im Anhang I anwendbaren Bedingungen für Plattformen und eMarketplaces ausdrücklich fest.

9.5 Gebietsbeschränkungen und Einhaltung der Vertikal-GVO (VABER)

Das vorliegende selektive Vertriebssystem verleiht keinem Käufer Gebietsexklusivität, weshalb die in Artikel 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2022/720 vorgesehenen Beschränkungen aktiver und passiver Verkäufe zwischen den Vertriebshändlern des Netzes nicht zur Anwendung kommen. Gleichwohl unterlässt der Käufer aktive Verkäufe, die gezielt auf Gebiete oder Kundengruppen ausgerichtet sind, für die der Anbieter Beschränkungen mitgeteilt hat, die sich aus seinen IP-Lizenzverträgen mit dritten Lizenzgebern ergeben. Solche Beschränkungen stellen keine ausschließlichen Gebietszuweisungen im Sinne der Vertikal-GVO dar, sondern vertragliche Pflichten des Anbieters gegenüber seinen Lizenzgebern, die der Käufer kraft Klausel 9.7 als eigene übernimmt, und beschränken sich auf den Umfang der Lizenzrechte, deren Inhaber der Anbieter ist, ohne dass dieser Kanäle oder Gebiete genehmigen kann, die diesen Umfang überschreiten. Der Käufer kann unaufgeforderte Bestellungen aus jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne jede Beschränkung bedienen.

9.6 Gebiet — nicht exklusives Netz

Der Käufer ist berechtigt, aktive Verkäufe im Gebiet ohne Exklusivität zu tätigen. Der Anbieter teilt mit, dass er in bestimmten Gebieten Vereinbarungen über bevorzugten Vertrieb mit Partnern unterhält, wobei diese Vereinbarungen keine strikte Exklusivität verleihen, da andere Kunden Produkte über die Plattform Funidelia Pro erwerben können. Für den aktiven Verkauf in zusätzlichen Gebieten ist eine vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters erforderlich, der diese in Abhängigkeit von den Gebietsbeschränkungen, die sich aus den anwendbaren IP-Lizenzverträgen oder den bestehenden Vereinbarungen über bevorzugten Vertrieb ergeben, verweigern kann.

9.7 Beschränkungen bei Produkten mit IP-Rechten Dritter

Der Käufer erkennt die Kanal- und Gebietsbeschränkungen an, die sich aus den Lizenzverträgen des Anbieters ergeben. Der Erwerb verleiht keine Unterlizenz. Der Käufer verpflichtet sich:

  1. Die Pflichten des Anbieters gegenüber den Lizenzgebern nicht zu gefährden.
  2. Nicht über ausgeschlossene Kanäle oder Gebiete zu vertreiben.
  3. Lizenzierte Produkte nicht zu Verkaufsförderungszwecken oder zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf zu verwenden.
  4. Nicht an Dritte zu verkaufen, die beabsichtigen, außerhalb des Gebiets weiterzuverkaufen.
  5. Die vom Anbieter mitgeteilten spezifischen Beschränkungen einzuhalten, die in regelmäßigen Abständen mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen aktualisiert werden, sofern keine zwingende Anforderung des Lizenzgebers besteht (sofortige Anwendung).

9.7 bis — Legitimation der Lizenzgeber als begünstigte Dritte

Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass bestimmte vom Anbieter mit dritten Lizenzgebern geschlossene Lizenzverträge das Recht dieser Lizenzgeber begründen, im Falle der Nichteinhaltung der für die lizenzierten Produkte geltenden Kanal-, Gebiets- oder Nutzungsbeschränkungen unmittelbar gegen die Vertriebshändler des Anbieters vorzugehen. Soweit die Lizenzverträge des Anbieters dies vorsehen, akzeptiert der Käufer ausdrücklich, dass der jeweilige Lizenzgeber die Stellung eines begünstigten Dritten der vorliegenden Bedingungen im Sinne des Artikels 1257 des Código Civil innehat und berechtigt ist, vom Käufer unmittelbar die Erfüllung der in der vorliegenden Klausel 9 vorgesehenen Pflichten zu verlangen und gegebenenfalls die ihm zustehenden Ansprüche gegen den Käufer im Falle der Nichteinhaltung geltend zu machen, einschließlich der Beantragung einstweiliger Maßnahmen. Diese Legitimation des Lizenzgebers ist unabhängig von und vereinbar mit den dem Anbieter zustehenden Ansprüchen, ohne dass die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Lizenzgeber den Käufer von seiner Haftung gegenüber dem Anbieter befreit oder die Befugnisse des Letzteren einschränkt.

9.8 Nutzung von Marken, SEO und SEM

  1. Die Registrierung von Domains, die Kennzeichen des Anbieters oder seiner Lizenzgeber enthalten, ist untersagt.
  2. Der Käufer kann auf Schlüsselwörter von Marken des Anbieters bieten, sofern dies keine Verwechslung hervorruft und den Hinweis „Autorisierter Wiederverkäufer" enthält.
  3. Jede werbliche Nutzung von Marken oder lizenzierten Inhalten, die über die beschreibende Nutzung hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
  4. Der Käufer verwendet ausschließlich vom Anbieter bereitgestellte Fotografien und Ressourcen, sofern keine vorherige Genehmigung zur Erstellung eigener Bilder vorliegt.

9.9 Sanktionen und Ausfuhrkontrolle

Der Käufer gewährleistet, dass er nicht in Sanktionslisten der EU, des Vereinigten Königreichs oder des OFAC aufgeführt ist. Er verpflichtet sich, keine Produkte an Länder, Personen oder Einrichtungen zu verkaufen, auszuführen oder zu vertreiben, die Sanktionen unterliegen, noch an Kunden, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie beabsichtigen, sie an solche Bestimmungsorte weiterzuverkaufen, und angemessene Compliance-Maßnahmen einzuführen. Jede Nichteinhaltung berechtigt den Anbieter zur sofortigen Auflösung gemäß Klausel 17.

9.10 Auskunftsrecht

Bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung oder auf Verlangen eines Lizenzgebers kann der Anbieter vom Käufer begrenzte Informationen über Verkäufe nach Kanal und Gebiet, die wichtigsten gewerblichen Kunden und Compliance-Unterlagen anfordern (maximaler Zeitraum: 12 Monate). Der Käufer wirkt innerhalb von zehn (10) Werktagen mit. Die Informationen werden gemäß Klausel 12 vertraulich behandelt.

10 Wiederverkaufspreise

Der Käufer legt seine Wiederverkaufspreise frei fest. Der Anbieter kann unverbindliche empfohlene Verkaufspreise oder Höchstpreise mit rein orientierendem Charakter mitteilen. Jede Form der direkten oder indirekten Festsetzung von Mindestwiederverkaufspreisen ist ausdrücklich untersagt, einschließlich Drohungen, an die Einhaltung von Preisen geknüpfter wirtschaftlicher Anreize, Überwachungssysteme mit disziplinarischen Folgen, der Begrenzung obligatorischer Mindestrabatte oder gleichwertiger Zwangsmechanismen. Die Nichteinhaltung dieses Verbots stellt einen Auflösungsgrund des Vertrags für jede der Parteien dar und kann eine Haftung gegenüber den Wettbewerbsbehörden (CNMC, Europäische Kommission) begründen.

11 Geistiges und gewerbliches Eigentum

Der Verkauf von Produkten beinhaltet keine Übertragung oder Lizenzierung von Marken, Geschmacksmustern oder IP-Rechten des Anbieters oder seiner Lizenzgeber, die über die für den Weiterverkauf in den genehmigten Kanälen und Gebieten erforderliche Nutzung hinausgeht. Die Erschöpfung der Marke im EWR entbindet nicht von der Einhaltung der vertraglichen Beschränkungen.

Der Käufer nutzt IP-Elemente des Anbieters oder der Lizenzgeber nur im Rahmen der bereitgestellten Bilder und unter Beachtung der folgenden Richtlinien. Insbesondere hat er: (i) der Sichtbarkeit von Produkten mit offiziellen Lizenzen Vorrang einzuräumen; (ii) keine Imitationen neben offiziellen Produkten zu vertreiben; (iii) keine nicht offiziellen Produkte mit eingetragenen Lizenzen in Verbindung zu bringen; und (iv) die offiziellen Produktdatenblätter mit einem identifizierenden Hinweis zu kennzeichnen.

Der Käufer holt beim Anbieter eine vorherige Genehmigung für jede Werbekampagne ein, die Bilder, Marken oder Elemente lizenzierter Produkte verwendet. Es ist untersagt, lizenzierte Produkte mit alkoholischen Getränken, sexuellem Material, Online-Glücksspiel, Waffen, Tabak, Produkten der Intimhygiene, Arzneimitteln oder religiösen oder politischen Inhalten in Verbindung zu bringen. Der Käufer stellt jede unbefugte Nutzung auf Verlangen des Anbieters unverzüglich ein.

12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, über alle kaufmännischen, technischen, finanziellen oder betrieblichen Informationen, zu denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Zugang erhalten, während deren Laufzeit und für weitere fünf (5) Jahre Vertraulichkeit zu wahren. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, gesetzlich verlangt werden oder die die empfangende Partei bereits kannte. Der Anbieter darf Informationen des Käufers nicht an andere Vertriebshändler oder Wettbewerber weitergeben.

13 Schutz personenbezogener Daten (DSGVO/LOPDGDD)
Diese Klausel wird vollständig und gesondert in der Datenschutzerklärung veröffentlicht, gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des spanischen Organgesetzes 3/2018 (LOPDGDD).
14 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt verursacht wird (Katastrophen, Konflikte, Pandemien, behördliche Akte, Versorgungsunterbrechungen). Die betroffene Partei teilt dies unverzüglich mit. Dauert die Situation länger als sechzig (60) Tage an, kann jede der Parteien hinsichtlich der betroffenen Bestellungen auflösen. Die Pflicht zur Zahlung gelieferter Produkte bleibt davon unberührt.

15 Einhaltung des Wettbewerbsrechts (Vertikal-GVO-Schutzklausel)

Jede Partei gewährleistet, dass ihr Marktanteil 30 % gemäß Artikel 2 der Vertikal-GVO 2022 nicht übersteigt, und verpflichtet sich, jede Überschreitung mitzuteilen. Die Parteien verpflichten sich, das Wettbewerbsrecht der EU und Spaniens einzuhalten (Art. 101 AEUV, Art. 1 Gesetz 15/2007).

16 Änderung und Geltungsdauer der Bedingungen

Der Anbieter kann die Bedingungen mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen ändern. Die Änderungen berühren bereits bestätigte Bestellungen nicht. Die Aufgabe neuer Bestellungen gilt als stillschweigende Annahme. Der Käufer, der die Änderungen nicht akzeptiert, kann ohne Vertragsstrafe auflösen, indem er dies vor deren Inkrafttreten mitteilt.

17 Vertragsverletzung und Vertragsauflösung

Die Nichteinhaltung einer der wesentlichen Pflichten des Käufers — insbesondere derjenigen in Bezug auf Zahlung, Vertriebskanalbeschränkungen, Gebietsbeschränkungen und Markennutzung — berechtigt den Anbieter:

  1. Den Käufer nachweisbar aufzufordern, die Vertragsverletzung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Erhalt der Aufforderung zu beheben.
  2. Für den Fall, dass die Vertragsverletzung innerhalb dieser Frist nicht behoben wird, ihrer Natur nach nicht behebbar, vorsätzlich oder wiederholt ist, oder wenn es sich um eine Verletzung der Klausel 9.9 (Sanktionen und Embargos) handelt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ab Erhalt aufzulösen und die verursachten Schäden zu verlangen, einschließlich derjenigen, die sich aus Verwaltungssanktionen, Ansprüchen Dritter oder Rechtsverteidigungskosten ergeben.
  3. Die Belieferung auszusetzen und ausstehende Bestellungen zu stornieren.
  4. Das Konto des Käufers in Funidelia Pro mit sofortiger Wirkung zu löschen.

Die Auflösung berührt die zuvor bestätigten und in Transit befindlichen Bestellungen nicht, außer bei Insolvenzrisiko des Käufers, und erlischt nicht die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen. Der Käufer hat die Nutzung der Marken und Materialien des Anbieters unverzüglich einzustellen und jeden Hinweis auf seine Eigenschaft als autorisierter Vertriebshändler von Funidelia zu entfernen.

18 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

18.1 Anwendbares Recht

Die vorliegenden Bedingungen und die daraus abgeleiteten Kaufverträge unterliegen vollständig dem spanischen Recht, das von den Parteien gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) 593/2008 (Rom I) gewählt wurde, unbeschadet der Anwendung der zwingenden Normen des Rechts der Europäischen Union im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzes und der Produktsicherheit.

18.2 Vorherige Verhandlung

Bevor sie den Rechts- oder Schiedsweg beschreiten, vereinbaren die Parteien, jede Streitigkeit nach Treu und Glauben durch direkte Verhandlung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab der nachweisbaren Mitteilung der Meinungsverschiedenheit beizulegen. Die Parteien können die Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen einer Mediation gemäß dem Gesetz 5/2012 über Mediation in Zivil- und Handelssachen unterwerfen.

18.3 Gerichtsstand — nationale Verträge

Für Verträge, die mit in Spanien ansässigen Käufern geschlossen werden, unterwerfen sich die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zaragoza, gemäß Artikel 55 des Gesetzes 1/2000 über den Zivilprozess.

18.4 Gerichtsstand — Käufer in anderen EU-Mitgliedstaaten

Für Verträge, die mit in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Käufern geschlossen werden, vereinbaren die Parteien ebenfalls die Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zaragoza, im Sinne des Artikels 25 der Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia), wobei die vorliegende Klausel die nach dieser Vorschrift für ihre volle Wirksamkeit erforderliche schriftliche Vereinbarung darstellt.

19 Schlussbestimmungen

19.1 Verzicht

Die Nichtausübung eines in den vorliegenden Bedingungen anerkannten Rechts durch den Anbieter oder die Duldung einer konkreten Vertragsverletzung des Käufers stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und schließt dessen künftige Ausübung nicht aus, noch begründet sie einen auf spätere Vertragsverletzungen anwendbaren Präzedenzfall.

19.2 Abtretung

Der Käufer darf seine Vertragsstellung, seine Rechte oder seine Pflichten aus den vorliegenden Bedingungen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter kann seine Vertragsstellung an jede Gesellschaft seiner Gruppe oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung nach vorheriger Mitteilung an den Käufer abtreten.

19.3 Nachweisbare Mitteilungen

Mitteilungen zwischen den Parteien mit vertraglicher oder rechtlicher Wirkung (Aufforderungen, Auflösung, Reklamationen) haben schriftlich, mittels Einschreiben, Burofax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung an die im Registrierungsformular oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Adressen zu erfolgen, sofern kein anderes nachweisbares Mittel vereinbart wurde.

19.4 Sprache

Die maßgebliche Sprache des Vertrags ist Spanisch. Jede Übersetzung der vorliegenden Bedingungen in eine andere Sprache wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt, ohne verbindlichen Auslegungswert, wobei im Falle einer Abweichung in jedem Fall die spanische Fassung Vorrang hat.

19.5 Vollständigkeit

Die vorliegenden Bedingungen stellen zusammen mit dem Anhang I und gegebenenfalls den mit dem Käufer unterzeichneten Rahmenvereinbarungen die vollständige Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen.

19.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel oder ein Teil der vorliegenden Bedingungen für nichtig, ungültig oder unanwendbar erklärt werden, beschränkt sich diese Nichtigkeit auf den betroffenen Teil, während der Rest gemäß den Artikeln 8 und 10 des Gesetzes 7/1998 über Allgemeine Geschäftsbedingungen (LCGC) in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt. Die Parteien ersetzen die nichtige Klausel durch eine gültige, die ihrem Zweck und ihrer wirtschaftlichen Wirkung möglichst nahekommt.

ANHANG I Bedingungen für den Verkauf der Marke Funidelia im Internet

Online-Kanäle und Kunden

Wenn der „Kunde" (Vertriebshändler oder Einzelhändler) oder seine Verbundenen Personen Produkte über eine Internetseite (in ihrer Web- oder mobilen Version), mobile Anwendungen oder andere Online-Verkaufsmethoden, einschließlich digitaler Shops innerhalb von Drittplattformen (eMarketplaces) und/oder sozialer Netzwerke (alle als die „Website" bezeichnet), verkaufen oder anbieten, müssen sie diese Bedingungen einhalten und sicherstellen, dass die Verbundenen Personen sie einhalten (die „Bedingungen für den Internetverkauf" oder „BIV").

FUNIGLOBAL DEVELOPMENT S.L. (nachfolgend FUNIGLOBAL) behält sich das Recht vor, diese Bedingungen für den Internetverkauf (BIV) jederzeit zu aktualisieren. Jede Änderung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Überprüfung von URLs und Domainnamen

Zur Wahrung des Auftritts der Marke FUNIDELIA gilt für den Kunden:

  1. Er hat FUNIGLOBAL die URL (oder Entsprechung) jeder Website, über die er Produkte verkaufen oder anbieten will, schriftlich mitzuteilen.
  2. Er darf Produkte nicht über eine Website verkaufen oder anbieten, bevor FUNIGLOBAL überprüft hat, dass die URL (oder Entsprechung) die in dieser Klausel festgelegten Anforderungen erfüllt und keine anstößigen Begriffe enthält.

Die Überprüfung durch FUNIGLOBAL erfolgt mit größtmöglicher Schnelligkeit, und in keinem Fall wird die Nutzung einer URL verweigert, die den Bestimmungen dieser Klausel entspricht. FUNIGLOBAL bestätigt dem Kunden die getroffene Entscheidung.

Der Kunde darf nicht registrieren oder verwenden: (i) eine der Marken von FUNIGLOBAL; oder (ii) ähnliche Wörter oder Tippfehler der Marken FUNIGLOBAL für die Top-Level-Domain (DNS) oder Subdomain (oder Entsprechung) seiner Website, sofern keine vorherige Genehmigung von FUNIGLOBAL vorliegt.

  1. Die Marken von FUNIGLOBAL dürfen nur auf der zweiten Ebene oder darunter der Domain der Website verwendet werden. Die URL der Website entspricht einem der folgenden gültigen Formate:
    1. www.deinedomain.DNS/Funidelia
    2. www.deinedomain.DNS/Funidelia.htm
    3. deinesubdomain.deinedomain.DNS/Funidelia
    4. www.deinedomain.DNS
  2. Der Kunde gewährleistet, dass die Buchstabenfolge f-u-n-i-d-e-l-i-a oder jeder gleichlautende Ausdruck (z. B. FUNIDELIA) oder jede Version mit alternativer Interpunktion (z. B. Funi.delia) nicht im DNS der Website erscheint. FUNIGLOBAL erkennt jedoch an und akzeptiert, dass sie in der Subdomain oder in der Datei oder dem Ordner erscheinen dürfen, in denen ausschließlich Produkte der Marke FUNIDELIA angeboten werden.
  3. Zur Klarstellung sind die folgenden Formate ohne vorherige schriftliche Genehmigung von FUNIGLOBAL nicht gültig:
    1. Funidelia.deinedomain.DNS
    2. www.Funidelia.deinedomain.DNS
    3. deinedomain.Funidelia.DNS
    4. www.deinedomain.Funidelia.DNS
  4. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt der Website und die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung. Keine von FUNIGLOBAL erteilte Überprüfung oder Zustimmung kann als Anerkennung oder Gewährleistung des Inhalts der Website angesehen werden.

I. Allgemeine Anforderungen an die Website

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Website des Kunden muss Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten, die Lieferung, Zahlung, Rückgaben und Stornierung von Bestellungen umfassen. Alle Informationen müssen für den Verbraucher leicht zugänglich und verständlich sein.
  2. Kundenbetreuung: die Website muss eine Kundenbetreuung (zum Beispiel per Telefon, Live-Chat, E-Mail oder soziale Netzwerke) gemäß den geltenden Vorschriften anbieten.
  3. Datenschutzerklärung: die Website muss eine Datenschutzerklärung enthalten, die den geltenden Vorschriften im Bereich personenbezogener Daten entspricht.

II. Spezifischer Markenbereich

  1. Zugang: jeder spezifische Bereich der Marke FUNIDELIA (dedizierter Bereich) muss von der Startseite des Kunden oder vom Markenauswahlmenü aus zugänglich sein.
  2. Trennung: der spezifische Markenbereich muss klar vom übrigen Sortiment getrennt und als ausschließlicher Bereich der Marke FUNIDELIA gekennzeichnet sein. In diesem Bereich darf kein Wettbewerber aufgenommen werden.
  3. Marketinginhalte: der Markenbereich muss die entsprechenden Logos, Banner und Bilder enthalten. Die Verwendung teilweise verdeckter, beschnittener oder verzerrter Logos ist nicht gestattet.

III. Markenpräsentation

  1. Suchergebnisse: wenn der Suchbegriff auf der Website des Kunden markenspezifisch ist, dürfen die Ergebnisse keine Produkte oder Marken von Wettbewerbern enthalten und müssen alle entsprechenden FUNIDELIA-Produkte anzeigen.
  2. Aktualisierte Versionen: es dürfen nur die neuesten Versionen der Marke FUNIDELIA verwendet werden.
  3. Korrekte Schreibweise: die Marke FUNIDELIA sowie die Namen der lizenzierten Produkte und Charaktere müssen auf der Website korrekt geschrieben sein.

IV. Produktpräsentation

  1. Produktbilder: die Website muss mehrere Bilder der Produkte aus verschiedenen Blickwinkeln oder mit 360°-Ansicht enthalten. Das Minimum beträgt 4 Bilder für Kostüme und 2 für die übrigen Kategorien.
  2. Produktbeschreibung: die FUNIDELIA-Produktseiten (PDP) müssen Beschreibungen enthalten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Material, Inhalt und Artikelnummer), die mindestens so ausführlich sind wie in der Produktliste und/oder im Katalog von FUNIDELIA.

V. Kopie von Websites von FUNIDELIA

Zur Wahrung des Auftritts von FUNIDELIA:

  1. Der Kunde gewährleistet, dass seine Website sich von jeder Website von FUNIDELIA unterscheidet, und stellt nach billigem Ermessen von FUNIGLOBAL sicher, dass sie diese nicht nachahmt.
  2. Der Kunde darf keine Website von FUNIGLOBAL oder seiner künftigen verbundenen Gesellschaften in Frames oder maskierten URLs einbinden.
  3. Der Kunde darf keine Inhalte der Website von FUNIDELIA oder seiner verbundenen Gesellschaften ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUNIGLOBAL kopieren oder verwenden.
  4. Der Kunde darf seine Website nicht als Monomarken-Onlineshop betreiben (das heißt, einen Shop, der ausschließlich Produkte einer einzigen Marke anbietet).

VI. Online-Marketing und -Werbung

  1. Zur Wahrung des Auftritts der Marke FUNIDELIA gewährleistet der Kunde, dass er:
    1. Bei der Durchführung von Online-Marketing- oder eMarketing-Aktivitäten in Bezug auf die Marke und die Produkte das Markenidentitätshandbuch von FUNIDELIA einhält. FUNIGLOBAL übergibt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieses Handbuchs.
    2. Bei der Organisation von Verkaufsförderungsaktionen im Zusammenhang mit der Marke FUNIDELIA und/oder den Produkten klar als Werbetreibender/Veranstalter der Aktion identifiziert wird.
  2. Der Kunde darf keine Konten in sozialen Netzwerken eröffnen, die die Marken FUNIDELIA im Namen oder Profil verwenden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUNIGLOBAL.
  3. Wenn der Kunde beabsichtigt, Werbung in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit den Produkten oder der Marke FUNIDELIA zu verwenden, hat er das Material zuvor FUNIGLOBAL zur Genehmigung zu übermitteln.

VII. Suchmaschinen- und Social-Media-Marketing

  1. Wenn der Kunde die Marke FUNIDELIA oder den Namen von Produkten in Überschriften oder Beschreibungen von gesponserten Anzeigen in Suchmaschinen (z. B. Google Ads) oder auf Social-Media-Marketingplattformen (z. B. Facebook, Instagram) verwendet, hat er:
    1. Die Symbole ® oder ™ nicht neben den im Text verwendeten Begriffen zu verwenden.
    2. Dem Nutzer deutlich zu machen, dass es sich um eine Anzeige des Kunden als Wiederverkäufer und nicht von FUNIDELIA handelt. Beispielsweise darf nicht „Offizieller Online-Shop FUNIDELIA" verwendet werden.
    3. Alle über das Schlüsselwort FUNIDELIA zugänglichen Anzeigen müssen direkt auf Seiten verlinken, die nur FUNIDELIA-Produkte anzeigen (z. B. FUNIDELIA-PDP auf der Website des Kunden), und nicht auf die Startseite oder andere Seiten mit Produkten von Wettbewerbern.
  2. Der Kunde darf in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken nicht auf Begriffe bieten, die sich auf den offiziellen Online-Shop von FUNIDELIA beziehen, um eine Verwechslung beim Verbraucher über einen vermeintlich offiziellen Charakter der Website des Kunden zu vermeiden.

VIII. Affiliate-Marketing

  1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von FUNIGLOBAL keine FUNIDELIA-Produkte mittels Affiliate-Marketing- oder Remarketing-Kampagnen bewerben oder anpreisen und keine Hyperlinks oder sonstige Verknüpfungen zu anderen Seiten auf seiner Website oder auf Plattformen, auf denen Produkte verkauft werden, einfügen.
  2. Im Falle einer Genehmigung durch FUNIGLOBAL hat der Kunde stets die von FUNIGLOBAL bereitgestellten Anweisungen einzuhalten.

Drittplattformen und eMarketplaces

Der Kunde darf Produkte auf Drittplattformen und/oder eMarketplaces („Online-Verkaufsplattformen") nur dann verkaufen und anbieten, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Der Kunde darf Produkte nur über von FUNIGLOBAL schriftlich genehmigte Online-Verkaufsplattformen zum Verkauf anbieten. Auf Anfrage des Kunden stellt FUNIGLOBAL eine Liste der genehmigten Online-Verkaufsplattformen bereit, wobei „Marketplaces" ausgeschlossen sind (z. B. ist Amazon ausgeschlossen, da es weltweit von FUNIGLOBAL verwaltet wird, um einen einheitlichen Markenauftritt, eine kohärente Produktpräsentation, ein einheitliches Verbrauchererlebnis zu wahren und nicht autorisierte Wiederverkäufer zu vermeiden).
  2. Zum Schutz bestimmter Produkte oder Kategorien kann FUNIGLOBAL deren Verkauf über diese Kanäle beschränken, wenn dies zur Wahrung des Auftritts der Marke FUNIDELIA und der Produkte erforderlich ist, selbst wenn die Online-Verkaufsplattform zuvor genehmigt worden war.
  3. Im Falle einer Genehmigung durch FUNIGLOBAL dürfen auf Drittplattformen ausschließlich FUNIDELIA-Produkte aus Kampagnen vor dem laufenden Jahr (Jahr -1) verkauft werden. Produkte der laufenden Kampagne und/oder des laufenden Jahres bedürfen für ihren Verkauf über diese Kanäle der vorherigen Genehmigung von FUNIGLOBAL.
  4. Der Kunde hat die übrigen dieser Bedingungen für den Internetverkauf einzuhalten.

Allgemeines

  1. Der Kunde hält beim Betrieb über die Website alle internationalen, nationalen und lokalen Vorschriften sowie die Regelungen und bewährten Praktiken der E-Commerce-Branche ein, einschließlich, unter anderem, derjenigen in Bezug auf Werbung.
  2. Der Kunde vertreibt die Produkte auf eigene Rechnung und Gefahr, im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Überschriften der Klauseln dieser Bedingungen für den Internetverkauf berühren ihre Auslegung nicht.
  3. FUNIGLOBAL behält sich das Recht vor, die für die FUNIDELIA-Produkte erteilte Online-Zustimmung im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen zu widerrufen.